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   OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11   

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https://dejure.org/2011,43613
OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2011,43613)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.08.2011 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2011,43613)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. August 2011 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2011,43613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 KostO, § 17 KostO, § 1 GrEStG
    Grundstückskaufvertrag: Grunderwerbssteuer bei Vertretung einer noch nicht existenten Vorgründungsgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenberechnung durch den Notar i.R.d. zweiten Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 449
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11
    Zutreffend hat die Kammer hierzu ausgeführt, dass bei der Vertretung einer noch nicht existenten Vorgründungsgesellschaft nach den Grundsätzen des betriebsbezogenen Geschäftes im Regelfall der "wahre Rechtsträger" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet wird (BGHZ 91, 148; OLG Koblenz, NZG 2003, 32; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 11 Rn 36).

    Anderes gilt deshalb nur dann, wenn die Vertragsparteien deutlich gemacht haben, dass es ihnen gerade darauf ankommt, den Vertrag ausschließlich mit der noch zu gründenden Gesellschaft zustande bringen zu wollen (BGHZ 91, 148; BGH GmbHR 1992, 164).

  • BGH, 13.01.1992 - II ZR 63/91

    Haftung der Vorgründungsgesellschafter einer GmbH - Falsche Würdigung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11
    Dabei bleibt die Haftung der Vorgründungsgesellschafter auch nach der Gründung und Eintragung der Gesellschaft bestehen, sofern nicht durch besondere Vereinbarung die Haftung auf die Zeit bis zur Eintragung der GmbH begrenzt worden ist (BGH GmbHR 1992, 164).

    Anderes gilt deshalb nur dann, wenn die Vertragsparteien deutlich gemacht haben, dass es ihnen gerade darauf ankommt, den Vertrag ausschließlich mit der noch zu gründenden Gesellschaft zustande bringen zu wollen (BGHZ 91, 148; BGH GmbHR 1992, 164).

  • OLG Koblenz, 06.11.2001 - 3 U 151/01

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH i. G. für im Namen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11
    Zutreffend hat die Kammer hierzu ausgeführt, dass bei der Vertretung einer noch nicht existenten Vorgründungsgesellschaft nach den Grundsätzen des betriebsbezogenen Geschäftes im Regelfall der "wahre Rechtsträger" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet wird (BGHZ 91, 148; OLG Koblenz, NZG 2003, 32; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 11 Rn 36).
  • BGH, 15.04.2021 - III ZR 139/20

    Gründung einer GmbH: Vertragsschluss mit Vorgründungsgesellschaft;

    In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts unter der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der GmbH steht (vgl. OLG Zweibrücken, DNotZ 2012, 449, 451; Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 11 Rn. 37; MüKoGmbHG/Merkt, 3. Aufl., § 11 Rn. 106; Schmidt, GmbHR 1998, 613, 615; vgl. ferner OLG Köln, Urteil vom 28. Oktober 2016 - 17 U 87/14, juris Rn. 45).
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